Jedes Schulhaus oder Schulquartier ist durch einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete vertreten; Schulhäuser mit mehr als 20 Verbandsmitgliedern haben das Recht auf zwei Abgeordnete.
Amtsdauer
4 Jahre
Aufgaben: Kommunikation
Informationen zwischen Vorstand und Mitgliedern weiterleiten
Anliegen des Teams in den Vorstand tragen
Neumitglieder einführen
Abgeordnetenversammlung
Findet in der Regel jährlich statt und nach Bedarf für laufende Projekte.
Die Abgeordneten versammeln sich auf Einladung des Präsidiums oder auf Antrag des Grossen oder Kleinen Vorstands oder eines Fünftels aller Abgeordneten.
Aufgaben der Abgeordnetenversammlung
Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung, der Jahresrechnung und des Budgets
Festsetzung des Jahresbeitrags, der Sitzungsgelder und Entschädigungen
Beratung und Beschlussfassung über Aufgaben, die ihr von der Hauptversammlung zugewiesen wurden
Erwartung des Vorstandes
Meldung neuer Lehrpersonen im Team
Begleitung der Neumitglieder zum Neumitgliederanlass
Personalgewinnung für den VLSG
Amtsnachfolge organisieren und melden
Entschädigung
Sitzungsgeld
Einladung zu gesellschaftlichen Anlässen